| I. Allgemeine Bestimmungen |
|---|
Nutzungsberechtigung |
| Nutzungsberechtigt sind das Lehrpersonal und die Schülerinnen und Schüler des MWG im Rahmen des Unterrichts. Der Netzwerkadministrator kann im Auftrag der Schulleitung über Nutzungsrecht außerhalb des Unterrichts entscheiden. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind außerhalb des Unterrichts an den dafür speziell zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen ebenfalls nutzungsberechtigt |
Weisungsrecht |
| Weisungsberechtigt sind Lehrerinnen und Lehrer des MWG;
die Netzwerkadministratoren und städtische Bedienstete am MWG. Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen unverzüglich Folge zu leisten. Das Einnehmen von Speisen und Getränken in den Computerräumen ist nicht gestattet. Die Bedienung der Hard- und Software hat sachgemäß zu erfolgen. Das Benutzen der Drucker bedarf der Genehmigung durch die Aufsicht führende Person. Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist sofort die Aufsicht führende Person zu verständigen. |
Bedienung der Rechner |
| Das Kopieren von Programmen und Daten, Veränderungen der Installation
und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie jegliche
Art von Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Generell dürfen eigene Programme und Daten in keiner Form von außerhalb in das Netzwerk der MWG eingebracht werden; dies schließt die Übertragung bzw. den Download über das Internet mit ein. Ausschließlich die Aufsicht führenden Personen dürfen mitgebrachte CDs und Disketten nach Prüfung in den jeweils zugewiesenen Arbeitsbereich kopieren. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können in dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden. Diese Daten können unter Anleitung der Aufsicht führenden Person auf Disketten übertragen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Disketten virenfrei sind; wenn die Notwendigkeit dazu besteht, können auch CDs erstellt werden. |
Eingriffe in die Softwareinstallation |
| An den einzelnen Geräten des Computernetzwerks arbeiten täglich zahlreiche
Personen. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, die Konfiguration des
installierten Betriebssystems oder der installierten Programme zu verändern
oder zu beschädigen; insbesondere ist auch untersagt, die auf dem Server
liegenden Daten der Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. des Lehrpersonals,
soweit auf diese überhaupt zugegriffen werden kann, zu löschen oder anderweitig
unbrauchbar zu machen. Vorschläge zu technischen und organisatorischen Verbesserungen im Computernetzwerk werden von den Systemadministratoren gern entgegen genommen. |
Datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Bestimmungen |
| Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes und des Urheberrechts nach dem Landesmediengesetz und dem Teledienstgesetz. |
Zuwiderhandlungen |
| Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem
Netzwerk kopieren (insbesondere Software, für die keine umfassende Schullizenz
vorliegt), machen sich strafbar und können zivil- oder sogar strafrechtlich
verfolgt werden. Die Beschädigung von Software oder Hardware führt je nach Einschätzung der Netzwerkadministratoren zum Entzug der Nutzungsberechtigung bzw. der relevanten Loginrechte für das Computernetzwerk oder von Teilen davon (Internetzugang, Intranetzugriff). |
Gültigkeit |
| Die Nutzerordnung unterliegt einer ständigen Überarbeitung. Alle Nutzer sind verpflichtet, sich über die jeweils aktuelle Version zu informieren. Diese ist im Internet unter der Adresse http://www.mwschule.de/de/blitz/netz.htm abgelegt. Eine Kopie hängt ebenfalls in den Computerräumen aus oder ist bei den jeweiligen Fachlehrern erhältlich. |
| II. Nutzung des Intranet |
Zugang zum lntranet |
| Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal des MWG erhalten einen
persönlichen Zugang zum Intranet (Netzwerk) mit eigenem Arbeitsbereich, für
den sie selbst Sorge zu tragen haben. Ein Arbeitsbereich ist ein vor anderen
Benutzern geschütztes Verzeichnis, das (bei Schülern) nur vom jeweiligen Schüler
und den Administratoren beschrieben und von Lehrern gelesen werden kann, und
(bei Lehrern) nur vom jeweiligen Lehrer und den Administratoren beschrieben
werden kann. Macht eine Schülerin oder ein Schüler den zugewiesenen Arbeitsbereich unbrauchbar, so muss dieser kostenpflichtig wiederhergestellt werden. |
Datenschutz und Datensicherheit |
| Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende
Software ist Eigentum des Herstellers bzw. der Schule. Das MWG ist berechtigt,
diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche
Zwecke ist nicht gestattet, eine Vervielfältigung nur in seltenen Fällen,
auf die die jeweiligen Fachlehrer hingewiesen werden. Alle auf den Arbeitsstationen
und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen
dem Zugriff der Netzwerkadministratoren. Im Netzwerk sind der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert. Im Interesse eines wirksamen Schutzes gegen solche Zugriffe sollten die Passwörter sinnvoll gewählt und öfter gewechselt werden. Passwörter können auch von den Netzwerkadministratoren vorgegeben werden, um unerlaubte Fremdverwendung eines persönlichen Arbeitsbereichs zu verhindern. Ein Rechtsanspruch der Nutzer gegenüber dem MWG auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen besteht nicht. |
| III. Nutzung des Internet |
Zugang zum lnternet |
| Jede Lehrerin und jeder Lehrer darf den Internetzugang im Rahmen des
Unterrichts oder der Unterrichtsvorbereitung nutzen. Schülerinnen und Schüler
dürfen das Internet während des Unterrichts mit Erlaubnis einer Lehrkraft
und unter Aufsicht nutzen; für die Oberstufe steht auch unbeaufsichtigter
Internetzugang zur Verfügung. Jeder Internetzugriff wird mit zugehörigem
Benutzernamen protokolliert. Das MWG behält sich vor, den Internetzugang jederzeit ohne Angabe von Gründen zu sperren. Es wird kein Nutzungsentgelt erhoben; es besteht aber auch kein Anrecht auf die Verfügbarkeit der Internet-Dienste. |
Informationen aus dem Internet |
| Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, insbesondere keine
pornographischen, gewaltverherrlichenden und sog. "Hacker"-Seiten (Seiten,
die gestohlenes Material anbieten), zu besuchen. Zuwiderhandlungen können zu einem Entzug der Berechtigung zur Nutzung des Internet oder in Absprache mit der Schulleitung zu weitergehenden Maßnahmen führen. Werden Informationen in das Internet versandt (E-Mail, News), so kann dieser Verkehr nachträglich dem MWG zugeordnet werden. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der MWG in Zusammenhang gebracht werden, und es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internetzugang des MWG zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. |
Datenschutz und Datensicherheit |
| Die Nutzung des Internet setzt eine Nutzung des Intranet voraus.
Entsprechende Bestimmungen gelten für die Nutzung des Internet analog. Insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch der im Netzwerk verfügbaren Daten sind die Netzwerkadministratoren berechtigt, ein- und ausgehenden Internetverkehr inklusive E-Mails und persönlicher Daten zu kontrollieren. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann bereits technisch in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber dem MWG auf Schutz solcher Daten. |
| |